M – Eine Stadt sucht einen Mörder (El vampiro de Düsseldorf)
| Filmdaten | |
| Originaltitel: M Produktionsland: Deutschland Erscheinungsjahr:1931 Länge:107 bzw. 117 Minuten Originalsprache: Deutsch Altersfreigabe: FSK 16 | Drehbuch: Thea von Harbou, Fritz Lang Musik: keine, bis auf die gepfiffene Melodie „In der Halle des Bergkönigs“ aus der „Peer-Gynt-Suite No. 1“ von Edvard Grieg |
| Besetzung | |
| Peter Lorre: Hans Beckert Gustaf Gründgens: Schränker Otto Wernicke: Kriminal-kommissar Karl Lohmann Theo Lingen: Bauernfänger Paul Kemp: Taschendieb Fritz Odemar: Spieler Inge Landgut: Opfer Hertha von Walther: Prostituierte Franz Stein: Minister Friedrich Gnaß: Einbrecher | Ernst Stahl-Nachbaur: Polizeipräsident Theodor Loos: Kriminalkommissar Groeber Gerhard Bienert: Kriminalsekretär Rosa Valetti: Wirtin Elisabeth Neumann-Viertel: Prostituierte Else Ehser: Eine Frau Karl Platen: Wächter Georg John: blinder Ballonverkäufer Klaus Pohl: Zeuge |
Ein unbekannter Kindermörder versetzt die Bewohner einer Großstadt (nach dem Dialekt zu urteilen, und auch an Hand der Stadtpläne im Kommissariat wohl Berlin) in Schrecken und Hysterie, so dass Polizei und Unterwelt seine Verfolgung aufnehmen. Er hat bereits mehrere Kinder umgebracht, auf Fahndungsplakaten ist eine Belohnung ausgesetzt.
Eine Mutter in einer Arbeiterwohnsiedlung wartet ungeduldig auf die Rückkehr ihrer Tochter aus der Schule, die sich aber von einem nicht gezeigten Unbekannten mittels Süßigkeiten verschleppen lässt. Als man die Leiche findet, intensiviert die Polizei ihre Anstrengungen, ohne eine vielversprechende Spur zu finden. Die polizeilichen Aktionen vermindern die Nervosität der Bevölkerung nicht, zumal sie wirkungslos bleiben. Die Bürger steigern sich in gegenseitige Verdächtigungen und anonyme Anzeigen, was die Anspannung und Übermüdung der Polizeibeamten weiter verschlimmert.
Die ständigen Razzien und Kontrollen behindern aber die kriminellen Banden bei ihrem „Geschäft“. Daher beschließen sie unter Führung des Schränkers, selbst nach dem Mörder zu suchen, und spannen dafür auch das Netz der Bettler ein. Der Mörder wird von einem blinden Ballonverkäufer erkannt, auf dessen Hinweis hin von einem "Kollegen" mit einem „M“ auf dem Mantel markiert und flüchtet in ein Bürogebäude, das die Kriminellen umstellen. Unter Einsatz von Einbruchswerkzeug durchsuchen sie das Haus und bringen den gefangenen Kindermörder in eine stillgelegte Fabrik. Dort ist die gesamte Halb- und Unterwelt versammelt und macht ihm einen makabren Prozess. Dabei drückt er verzweifelt seine Selbstentfremdung und innere Spaltung aus:
„Immer muss ich durch Straßen gehen, und immer spür ich, es ist einer hinter mir her. Das bin ich selber! (…) Manchmal ist mir, als ob ich selbst hinter mir herliefe! Ich will davon, vor mir selber davonlaufen, aber ich kann nicht! Kann mir nicht entkommen! (…) Wenn ich's tue, dann weiß ich von nichts mehr… Dann stehe ich vor einem Plakat und lese, was ich getan habe, und lese. Das habe ich getan?“ Kriminalkommissar Lohmann erreicht den Ort in letzter Minute und verhindert, dass das Tribunal den Mörder lyncht. Allerdings wird er dann von einem Gericht für schuldig befunden und zum Tode verurteilt, die Vollstreckung selbst wird aber nicht gezeigt. In der im Jahre 2002 überarbeiteten Fassung ist das Urteil nicht zu sehen. Der Film endet mit einer Einstellung der Mutter vom Anfang des Films, die sagt, dies bringe ihr ihre Tochter auch nicht zurück und man müsse einfach besser auf die Kinder aufpassen.